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STEUER­BE­RATUNG IN HÜRTH

STEUER­ER­KL­ÄRUNG UND JAHRES­AB­SCHLUSS

Unsere Steuerberatung soll Ihnen Hilfestellung bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten geben und Sie gleichzeitig durch das komplizierte deutsche Steuerrecht führen.

Das deutsche Steuerrecht erscheint sehr komplex und fortlaufenden Änderungen ausgesetzt. Für Unternehmer ist es daher schwierig, einerseits den Überblick zu bewahren und andererseits Planungssicherheit für das Leiten eines Unternehmens zu erhalten. Wir beobachten regelmäßig die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen sowie die Veröffentlichung amtlicher Verlautbarungen und Rechtsprechungen für Sie.

Unser Leistungsangebot im Bereich der Steuerberatung ist vielseitig und umfassend.

DAZU GEHÖREN INSBESONDERE DIE FOLGENDEN TÄTIGKEITEN:

  • Erstellung von Steuererklärungen und Prüfung von Steuerbescheiden und weiteren Verwaltungsakten
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS)
  • Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
  • Anfertigung von E-Bilanzen
  • Erstellung von Gewinnermittlungen
  • Unterstützung und Betreuung bei Betriebsprüfungen, Lohnsteuerprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen
  • Vertretung vor Finanzgerichten
  • Vertretung bei Rechtsbehelfsverfahren
  • Beratung bei steuerlichen Sonderthemen und speziellen Fragestellungen