KAPITALVERMÖGEN
ES GEHT AUCH OHNE ABGELTUNGSSTEUER
Sollten Sie Ihr Vermögen neben Immobilien auch in Kapitalvermögen investiert haben, erzielen Sie daraus steuerpflichtige Kapitaleinkünfte. Diese können positiv, aber auch negativ sein und umfassen Dividenden aus Aktien, Zinseinkünfte oder Gewinne aus Anteilen an einer Körperschaft. Kapitaleinkünfte aus Kapitalanlagen unterliegen der Abgeltungssteuer. Sie werden mit einem pauschalen Steuersatz besteuert. In einigen Fällen kann es sich jedoch lohnen, die Abgeltungssteuer nicht anzuwenden.
Wir beraten Sie gerne und umfassend bei der Besteuerung Ihres Kapitalvermögens.
Unser Leistungsangebot im Bereich der Kapitalvermögen ist vielseitig und umfassend.
DAZU GEHÖREN INSBESONDERE DIE FOLGENDEN TÄTIGKEITEN:
- Beratung bei der Stellung von Freistellungsaufträgen für Banken
- Beratung zur optimalen steuerlichen Gestaltung Ihres Kapitalvermögens
- Erstellung von notwendigen Anträgen
- Unterstützung bei der Besteuerung von Einkünften aus Investmentfonds
- Unterstützung bei Fragen zum Investmentsteuergesetz